Aktuelle Neuerscheinungen

Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner
Wertpapieraufsichtsgesetz
2010 (LexisNexis Österreich)

Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner bearbeitete gemeinsam mit Dr. David Bauer im neu erschienen Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, herausgegeben von den Universitätsprofessoren Dr. Michael Gruber und Dr. Nicolas Raschauer, die §§ 30 bis 33 (Schutz des Kundenvermögens) und erläuterte damit die Themen Schutz der Finanzinstrumente und der Gelder von Kunden, Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten und von Kundengeldern, Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden und Berichte von Abschlussprüfern.

Aktuelle Neuerscheinungen

Dr. Georg Karasek
Kommentar zur ÖNORM B 2110
2. Auflage 2009 (Manz Verlag Wien)

Am 1.1.2009 trat die Neufassung der ÖNORM B 2110 in Kraft, die zahlreiche inhaltliche Änderungen mit sich brachte. Das vorliegende Werk stellt einen ausführlichen Kommentar zu dieser Norm dar, ergänzt durch eine detaillierte Entscheidungsübersicht und ein umfassendes Literaturverzeichnis zum gesamten Themenkomplex.

Mag. Wolfgang Müller

Buchbeiträge

  Das vorvertragliche Schuldverhältnis aus Sicht des vergabespezifischen Rechtsschutzes und eine irrtumsrechtliche Betrachtung, in Österreichische Gesellschaft für Baurecht, Österreichisches Institut für Baurecht (Hrsg), Aktuelles zum Bau- und Vergaberecht (2008) [gem. mit K. Hahnl]
  Die konstruktive Ausschreibung mit integrierten funktionalen Elementen aus vergabe- und zivilrechtlicher Sicht, Tagungsband, Baubetriebs- und Bauwirtschaftsymposium 07.04.2006 - Ausschreibung Funktional vs. Konstruktiv, Verlag der technischen Universität Graz (2006) [gem. mit K. Hahnl]

Bauaktuell

Die Ermittlung und Prüfung behinderungsbedingter Mehrkosten
Der vorliegende Artikel versteht sich als eine differenzierte juristische Betrachtung zur Berechnung von Behinderungsmehrkosten auf Basis der Preiskomponenten, als Beitrag zur Prüfbarkeit derselben und als eine partiell kritische Replik auf Wolfgang Oberndorfer, Ein Betrag zu den Grunlagen der Baupreisbildung, in der letzten Ausgabe der Zeitschrift
Das Skonto
Der Vorteil für den Rechnungsempfänger liegt naturgemäß im Preisnachlass selbst

SOLID Baurecht

  • 12-01*10/11
Einfach so - geht nicht
Baustellenlogistik wird immer mehr zum Erfolgsfaktor auf der Baustelle. Unternehmen und Zivilingenieure bieten diese Bebenleistung neuerdings an. Worauf bei diesem gesetzlich stiefmütterlich behandelten Bereich schon vor dem Anbot unbedingt geachtet werden muss, erklärt SOLID-Baurechts-Experte Wolfgang Müller.
  • 9/2010
Die genormte Verfristung
Wie Baufirmen mti Mehrkosten umgehen müssen, damit ihre Forderungen an den Auftraggeber nach ÖNORM B 2110 auch gerechtfertigt sind.
  • 8/2010
Unter Vorbehalt... Bauherren brauchen mehr Mut um nicht Ansprüche zu verlieren.
Die Vorbehaltsregelung der B 2110 ändert die gesetzliche Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Werklohnansprüchen zu Lasten des Auftragnehmers ab. Ohne den Vorbehalt des Auftragnehmers verliert dieser allenfalls zusätzlich geltend zu machende oder aber korrigierte Rechnungsabstriche.
  • 6/2010
Fristgerecht
Wie nicht nicht exkat vereinbarte Abweichungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei den Verjährungsfristen letztendlich entschieden werden.
Aufgerechnet, kompensiert
Die Beziehung zwischen General und Sub - ein häufiges Spannungsfeld. Wann der Generalunternehmer bezahlen muss - oder nicht.
Der störrische Bauher
Was der Auftragsnehmer unternehmen kann, wenn sich der Bauherr bei der Bearbeitung von Zusatzangeboten unkooperativ verhält.
Wie die Zeit vergeht...
Die Verjährung von Ansprüchen - ein unterschätztes Problem. Wann die schadenersatzrechtliche Verjährungsfrist für mangelhafte Leistungen zu laufen beginnt.
Die Pflichtübung
Das Bau-Soll - der Dreh- und Angelpunkt beim Bauwerkvertrag. Welche Leistung der Auftragnehmer in jedem Fall erbringen muss.
Die Verweigerung
Wann der Auftraggeber die Übernahme eines Werks ablehnen darf und welche Konsequenzen das für den Auftragnehmer haben kann
2/2009
Tag der Abrechnung
Rechnungslegung. So muss man mit Fälligkeiten, Skonti, der Verjährung von Rechnungen und Schlussrechnungsvorbehalten umgehen.
Das Auffangnetz
Sicherstellungen. Wie sich Auftragnehmer vor einem Konkurs oder vor Zahlungsausfällen ihrer Kunden schützen können.
Ein Missverständnis
Produkthaftung. In welchen Fällen das Produkthaftungsgesetz in der Bauwirtschaft zur Anwendung kommt - und warum es nichts mit Gewährleistung zu tun hat.
Ausgemachte Sache
Technikklauseln; Was man bei der Vereinbarung von technischen Vorgaben beachten muss, wer für die Nichteinhaltung haftet und zu welchem Zeitpunkt die Einhaltung geschuldet wird.
Auftrag ist nicht Umsatz
Leistungsausfall; Wie man als Auftragnehmer mit einer Abbestellung einer Leistung während der Arbeiten umgehen kann - und welche Kosten ersetzt werden müssen.
Problemlos übernommen
Übernahme; Wie man dem Auftraggeber ein Werk ordentlich übergibt - und ob beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt er zur Übernahme verpflichtet ist.
Gesichertes Wissen
Verwendungsanspruch; Wie man technisches Know-how vor unberechtigter Verwendung durch andere schützen kann.
Ordentlich kontrolliert
Ausschreibungsprüfung - Teil 1; Wie man als Auftragnehmer Einfluss auf einzelne Vertragsbestimmungen nehmen kann. Eine Checkliste für "echte Macher".
Der "bestellte Mangel"
Gewährleistung; Wo der Unterschied zwischen einer gewährleistungsrechtlichen Verbesserung und einer vergütungsfähigen Leistungsänderung liegt.
Nicht zuständig
Was ein Generalunternehmer beachten sollte, wenn er sich eines Subunternehmers bedient, dessen Geschäftssitz sich nicht im selben Land befindet.
Ausreichend kontrolliert
Wie weit die Pflichten der Örtlichen Bauaufsicht gehen - und ob sie Planungsfehler erkennen muss.
Bauherrenrückzieher
So löst man Abrechnungsprobleme, nachdem Teile der beauftragten Leistung abbestellt wurden. Relevante Unterschiede zwischen der ÖNORM B 2110 und dem ABGB.
Sinnvoll geholfen
Rechtsbeistand - Eine Bedienungsanleitung für die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt bei Bauprojekten.
Wo die Gefahr lauert
Vertragsrecht - Welche positiven Folgen die Abänderung einer gesetzlichen Grundregel durch die ÖNORM B 2110 für den Auftragnehmer haben kann.
Sicher ist sicher
Baurecht Spezial. Warum die neue Sicherstellung für Bauhandwerker großen Einfluss auf die Praxis hat, wie sie funktioniert und wo die Schwächen der Bestimmung liegen.
Übergangen
Bauführer. Warum ein Bauvorhaben gestoppt werden muss, wenn der Bauführer seine Funktion zurücklegt.
Rettungskosten
Bauablauf-Behinderung Teil 2. Wer zahlen muss, wenn mit erhöhtem Arbeiter- und Maschineneinsatz eine zeitliche Verzögerung wettgemacht werden muss.
Verbannt
Gastbeitrag. Wie sich strafrechtliche Verurteilungen auf die Geschäfte mit der öffentlichen Hand auswirken.
Einmal Nachlass - immer Nachlass?
Bauvertrag. Warum Rabatte für eine vereinbarte Leistung nicht automatisch für Zusatzaufträge gelten.
Gestörte Abläufe
Bauablauf-Behinderung Teil 1. Mehrkostenabrechnungen führen meist zu teuren Gerichtsgutachten, die von den Streitteilen bis zuletzt angegriffen werden.
Licht und Schatten
Vergaberecht. Vereinfachung und Stolpersteine: Das Bundesvergabegesetz 2006 ist zwiespältig. Jetzt wird laut über eine Novelle der Novelle nachgedacht.
Mit Sicherheit
Handelsrechtsänderungsgesetz. Mit dem HaRÄG können Werkunternehmen im Bauvertrag künftig Sicherkeiten vom Auftraggeber fordern.
Klare Anforderungen
Leiharbeit - Welche Probleme auf Beschäftiger von überlassenen Arbeitskräften zukommen können, wenn das Vertragsverhältnis unklar ist.
05/2006
Nerven bewahren
Was nach einem Arbeitsunfall zu tun ist und welche Rechte und Pflichten man bei polizeilichen Einvernahme hat.
Aufs Geld geschaut
Der Ingenieurvertrag - Teil 3
Wie Planer etwaige Mehrkosten beim Ingenieurvertrag wirksam geltend machen können. Und: Wie sich der Werkvertrag zum Dienstleistungsvertrag wandelt.
Unter Aufsicht
Der Ingenieurvertrag - Teil 2
Die Koordinierungspflicht der örtlichen Bauaufsicht. Und: Wie Gewährleistung und Schadenersatz bei der Planung geregelt sind.
Im rechtsfreien Raum
Der Ingenieurvertrag - Teil 1
Welchen Rechtsstatus der Ingenieurvertrag hat und welche Rechte und Pflichten die Planer haben.
12-01 2005/2006 Drei Wege zum Geld
Mangelhafte Ausschreibungen
Welche Anspruchsgrundlagen der Werkunternehmer bei fehlerhaften Ausschreibungen hat - eine Zusammenfassung.
Teure Irrtümer
Mangelhafte Ausschreibungen Teil 3
Unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer dem Vertrag wegen Irrtums anfechten kann.
Grenzziehung
Wie im Zweifelsfall zwischen Lieferant und Subunternehmer unterschieden werden kann
Technischer Schulterschuss
Wann Unternehmen trotz Koordinationspflicht des Bauherrn selbst die Zusammenarbeit mit anderen Firmen am Bau suchen müssen.
Falsch ausgeschrieben
Mangelhafte Ausschreibungen Teil I: Welche Schadenersatzmöglichkeiten ein Bauunternehmer hat, wenn die Ausschreibung Mängel hat, die beim Bauablauf zu Mehrkosten führen
Alles aus einer Hand Beratung
Neue Wege bei der Immobilienentwicklung: Die Vorteile der einheitlichen Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Kaufleute und Techniker.
Teilweise zurückgetreten
Warum eine Vertragsklausel für ein Rücktrittsrecht von Teilen einer beauftragten Leistung ausreicht.
Keine Rügepflicht. Warum bei einem Werkvertrag eine sofortige Rüge von Mängeln ausbleiben kann.
Knick in der Optik
In welchen Fällen der Verbesserungsaufwand für einen Mangel beinahe so hoch sein darf wie die Herstellungskosten.
Privilegiert
Baustellenkoordinatoren können sich bei Unfällen nicht auf das Dienstgeberhaftungsprivileg verlassen.
Nicht qualifiziert Arbeitskräfteüberlassung
Die Qualifikation einer Arbeitskraft muss der sicherstellen, der sie einem Beschäftiger überlässt.
Der richtige Zeitpunkt
Wann die Verjährungsfrist für Schadensersatz beginnt und unter welchen Bedingungen sie unterbrochen wird.
Die Regeln der Technik
Wie die Regeln der Technik die Gewährleistungs- und Schadensersatzpflicht beeinflussen.
Unternehmen vor den Richter
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - Mit dem für Anfang 2005 geplanten Gesetz können künftig auch Unternehmenvor dem Strafrichter landen.
Der "bessere Rechner"
Schlusszahlung Zahlt der Auftraggeber zu wenig, muss der Unternehmer seine Nachforderung schriftlich begründen - irgendwie.
Die Streitschlichterin
ÖNORM B 2110 Sie beinhaltet alle notwendigen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - und wird trotzdem viel zu selten angewandt. Warum die ÖNORM B 2110 für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Zu viel versprochen Vertrauenssache
Entsprechen Baustoffe nicht ganz den versprochenen Eigenschaften, kann der Händler nichts dafür.
Tücken der "Erfolgshaftung" Regeln der Technik
So wird gehaftet, wenn die Regeln der Technik nicht für mangelfreie Ausführung der Arbeit reichen.
Bankgarantien richtig abrufen Haftrücklassgarantie
Korrekte Behauptung und fristgerechte Abrufung sind Voraussetzung für die Auszahlung.
Das Phantom der Baustelle Verborgener Mangel
Nach drei Jahren endet Gewährleistungsfrist in jedem Fall.
Der Irrglaube bei Vertragsstrafen Pönale
Generalunternehmer können Vertragsstrafen in voller Höhe weitergeben
Stahlhart Steigende Metallpreise
Glück hat, wer günstige Festpreisverträge abgeschlossen hat. Die halten auch wenn die Lieferanten anderer Ansicht sind.
Fixpreis mit Spielraum
Pauschalpreisverträge müssen nicht pauschal sein. Eine Leistungsbeschreibung bei der Anbotslegung hilft im Streitfall Kostenüberschreitungen erfolgreich einzuklagen.
Stille Revolution Normen
Österreich wird europäisch. Bis 2006 soll das rechtliche Ein-Mal-Eins der Bauwelt europatauglich sein. Ein Projekt der kleinen Schritte.