Gesamtreform des Exekutionsrechts
Das Exekutionsrecht wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2021 umfassend novelliert. Bisher musste der betreibende Gläubiger bei Exekution auf Forderungen und andere Vermögensrechte diese bereits im Antrag angeben. In der Praxis erfährt er aber meistens erst durch Abgabe eines Vermögensverzeichnisses davon. Durch die Bestellung eines Verwalters im Exekutionsverfahren, der Vermögenswerte zu ermitteln hat, soll die Verwertung nun leichter möglich sein.
In unserem einstündigen KWR Webinar geht Dr. Thomas Frad auf folgende wesentliche Neuerungen der Reform ein:
- Exekutionspaket
- Erweitertes Exekutionspaket
- Konzentration der Zuständigkeit
- Abbruch bei offenkundiger Zahlungsunfähigkeit
- Erweiterte Einsicht in Exekutionsdaten
- Weitgehende redaktionelle Änderungen
Datum: 8. September 2021
Uhrzeit: 11:00 Uhr - 12:00 Uhr