Stundungen bei Abgabengläubigern und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung ermöglichen es vielen Unternehmen derzeit noch, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen zu verschieben. Sinnvoll ist dies jedoch nicht!
In absehbarer Zeit werden die Erleichterungen und staatlichen Unterstützungen auslaufen. Es werden Abgabenrückstände zu zahlen und die Frage der insolvenzrechtlichen Überschuldung zu prüfen sein. Dabei werden jene Unternehmen, die rechtzeitig die erforderlichen Sanierungsschritte setzen, gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Auch im Zusammenhang mit aktuellen Jahresabschlusserstellungen kommt insolvenzrechtlichen Bestimmungen eine besondere Bedeutung zu. Daraus resultiert ein erhöhtes Haftungspotential – nicht nur für Geschäftsführer, sondern auch für Steuerberater.
Wir zeigen Ihnen anhand zahlreicher Praxisbeispiele auf, wie Sie insolvenzrechtliche Problemfelder erkennen und welche Lösungswege zur Verfügung stehen. So können Sie Ihre Mandanten optimal beraten und geeignete Handlungsalternativen präsentieren.
Das Seminar gibt einen Überblick über Insolvenztatbestände und mögliche Sanierungsvarianten. Neben rechtlichen Grundlagen werden die zu beachtenden wirtschaftlichen Aspekte aufgezeigt sowie mögliche Maßnahmen zur Problemlösung im Einzelfall erörtert. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken (sowohl für Geschäftsführer als auch Steuerberater) im insolvenznahen Bereich dargestellt.
Vortragende: MMag. Dr. Thomas Haselberger, LL.B. und MMag. Dr. Gerold Wietrzyk
Datum: 4. Mai 2021, 5. Mai 2021, 12. Mai 2021 und 18. Mai 2021
Uhrzeit: jeweils von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufzeichnungen