Auszahlungsstopp / Rückforderung von COVID 19-Hilfen durch COFAG

Laut Medienberichten in den letzten Wochen prüft die COFAG (Covid-Finanzierungsagentur) in rund 11.000 Fällen eine Rückforderung von…

Laut Medienberichten in den letzten Wochen prüft die COFAG (Covid-Finanzierungsagentur) in rund 11.000 Fällen eine Rückforderung von Coronavirus-Hilfen. Neben dem ohnehin bestehendem Problem, dass Unternehmen zum Teil sehr lange auf die Auszahlung einzelner Tranchen von Hilfszahlungen warten müssen, kann es somit auch zu einem prüfungsbedingten Stopp von Auszahlungen bzw. – noch schlimmer – zu Rückforderungen von bereits gewährten Förderungen kommen.

Eine spezielle Problematik besteht aktuell etwa im Zusammenhang mit sogenannten Unternehmensverbünden. Wurden Förderungen für Einzelunternehmen beantragt bzw. bereits gewährt, bei welchen gemäß den Vorgaben der Europäischen Union richtigerweise auf Unternehmensverbünde abzustellen gewesen wäre, könnte es nunmehr im schlimmsten Fall zu Rückforderungen kommen. Und das, obwohl die österreichischen Richtlinien zum Teil lediglich auf „Unternehmen“ abgestellt haben. Anscheinend wurden somit europarechtliche Vorgaben bei einzelnen Förderungen in den österreichischen Richtlinien teilweise nicht exakt umgesetzt. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit stellt Unternehmen nunmehr vor erhebliche Probleme.

Sollte auch Ihr Unternehmen von derartigen Herausforderungen betroffen sein, beraten wir Sie gerne. Wir unterstützen Sie insbesondere bei möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der COFAG sowie im Zusammenhang mit allfälligen strafrechtlichen Auswirkungen. Darüber hinaus steht Ihnen auch unser Restrukturierungs- und Insolvenzrechtsteam beratend zur Seite, sollte Ihr Unternehmen durch die Verweigerung von Auszahlungen oder drohende Rückzahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – sowohl im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen als auch im Rahmen eines allenfalls notwendigen gerichtlichen Sanierungsverfahrens.

Ihre Ansprechpartner: Gerold Wietrzyk (Partner) und Thomas Haselberger (Rechtsanwalt)

Diese Website verwendet Cookies

Damit wir Ihnen während des Aufenthaltes auf unserer Website das bestmögliche Erlebnis bieten können, verwenden wir verschiedene Arten von Cookies. Bitte wählen Sie aus, welche Arten von Cookies Sie zulassen möchten und klicken Sie dann auf "Zustimmen". Mit dem Klick auf "Allen zustimmen" erklären Sie sich mit der Verwendung sämtlicher Cookies einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie Ihre Einstellungen ändern. Mehr zum Thema Cookies finden Sie unter: Cookie-Policy. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter: Datenschutz.

Impressum

Betriebsnotwendige und
funktionale Cookies
Statistik-Cookies


Weitere Informationen