Das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit

Umweltschutz und Aspekte der Nachhaltigkeit spielen gerade auch in der öffentlichen Beschaffung eine zentrale Rolle. In den einschlägigen gesetzlichen…

Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Regierungsprogramm 2020 – 2024

Umweltschutz und Aspekte der Nachhaltigkeit spielen gerade auch in der öffentlichen Beschaffung eine zentrale Rolle. In den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind – teilweise vereinzelt – bereits entsprechende Handlungsempfehlungen, Vorschläge und Anregungen enthalten. Diese – letztendlich sehr unverbindlichen – Rahmenbedingungen könnten nunmehr jedoch einen weiteren Anschub bekommen. Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 räumt dem Umweltschutz und der Nachhaltigkeit – gerade auch im Bereich der öffentlichen Beschaffung – einen hohen Stellenwert ein:

Besorgniserregende Veränderung…

… des Klimas. Mit diesen deutlichen Worten werden die größten Herausforderungen der jetzigen Generation beschrieben. Zur Bewältigung dieser Herausforderung bedarf es großflächiger Maßnahmen, gerade auch im Bereich der Infrastruktur. Das Regierungsprogramm spricht dabei insbesondere vom Ausbau erneuerbarer Energieträger (manifestiert durch ein eigenes Gesetz), für welchen auch entsprechende Netzinfrastrukturinvestitionen erforderlich sein werden.

Hierbei handelt es sich auch um den ersten, ganz wesentlichen (Teil-)Aspekt des Nachhaltigkeitspakets: Öffentliche Beschaffung zur Erreichung langfristiger Nachhaltigkeitsziele (Stichwort Klimaneutralität bis 2040) – also die Leistungsbeschaffung betreffend Investitionen in nachhaltige Infrastruktur. Österreich soll sich dabei im „Wettbewerb der Zukunft“ als Vorreiterland positionieren.

Doch was bedeutet dies konkret für die österreichischen öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber? Neue, spannende und vor allem großvolumige Beschaffungsvorhaben werden wohl insbesondere auf die großen (Sektoren-)Auftraggeber zukommen. Wie diese im Einzelfall – und österreichweit – konkret aussehen werden, bleibt freilich abzuwarten.

Für das tägliche Beschaffungsprozedere „kleinerer“ Auftraggeber werden eher andere Aspekte des im Regierungsprogramm geschnürten Nachhaltigkeitsprogramms von Relevanz sein (vgl unten).

Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen selbst

Dem übergeordneten Ziel des Umweltschutzes unterliegen dabei selbstverständlich nicht nur nachhaltigkeitsfördernde Infrastrukturmaßnahmen. Andere, im Regierungsprogramm ebenfalls festgehaltene Aspekte, werden die täglichen Beschaffungsvorgänge des Großteils der Auftraggeber wohl weitaus intensiver beschäftigen: Die „Klimaneutrale Verwaltung“ rückt in den Fokus.

Im Regierungsprogramm werden zunächst – zumindest für zu 100 % im Eigentum des Bundes stehende Dienststellen und Unternehmen – Klimaschutzrichtlinien angekündigt, welche ein breites Spektrum der öffentlichen Verwaltung abdecken. Dabei sind bspw die Bereiche Ökostrom, thermische Sanierung, die Beschaffung von emissionsfrei betriebenen Fahrzeugen sowie die flächendeckende Einführung eines Umweltmanagementsystems hervorzuheben.

Gleichzeitig soll eine nachhaltige und innovationsfreundliche Beschaffung „Standard“ werden. Das Regierungsprogramm spricht sogar davon, „das Vergaberecht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels“ zu nutzen. Als erste – aus vergaberechtlicher Sicht äußerst spannende – Ankündigung wird in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass das Bestbieterprinzip um verbindliche ökologische Kriterien erweitert werden soll. Dies würde bedeuten, dass das bisher bereits vorangetriebene Bestbieterprinzip (bei welchem neben dem Preis zwingend auch qualitative Zuschlagskriterien vorzusehen sind) noch mehr in den Mittelpunkt rückt. Bloß „sonstige qualitative“ Zuschlagskriterien wären in diesem Fall nicht mehr ausreichend. Vielmehr müssten zwingend auch ökologische Zuschlagskriterien (wie bspw Energie- und Ressourceneffizienz, Fair Trade, etc.) festgelegt werden. Dabei bleibt es im Hinblick auf die Umsetzung dieser Festlegung spannend, wie weit (oder eng) der Begriff des ökologischen Kriteriums auszulegen sein wird und ob es eine Mindestschwelle geben wird, mit welcher dieses Kriterium gewichtet werden muss.

Ein Aspekt ist aus diesem Vorstoß – unabhängig von der letztendlichen Form der Umsetzung – jedenfalls ableitbar: Das österreichische Beschaffungswesen wird nachhaltiger und umweltfreundlicher!

Fazit: Vorbildwirkung

Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind wesentliche Eckpfeiler des aktuellen Regierungsprogramms. Dass sich dies auch auf das Beschaffungswesen auswirkt – sei es in Form von nachhaltiger Infrastruktur oder durch umweltfreundliche Beschaffungsprozesse selbst – steht ebenfalls außer Frage.

Das Regierungsprogramm geht sogar so weit, dass der öffentlichen Hand in Form einer nachhaltigen Beschaffung Vorbildwirkung zukommen soll. Dabei wird mit Spannung abzuwarten sein, wie die konkrete, insbesondere gesetzliche Umsetzung dieser Vorbildwirkung konkret ausgestaltet sein wird. Bis dahin bleibt es bei einer bloßen „Ermutigung“ zur nachhaltigen Beschaffung.

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