Die rechtssichere Navigation durch das Minenfeld und die Fallstricke des B2C-Geschäfts ist für Unternehmen heute dynamischer und rechtlich anspruchsvoller denn je. Heute treffen ein sehr weiter österreichischer Verbraucherbegriff und ein historisch immer schon strenger heimischer Konsumentenschutz auf eine progressive Rechtsprechung des EuGH und immer neue Vorgaben des EU-Rechts. Das Verbraucherrecht hat sich dadurch zu einem hochkomplexen regulatorischen Umfeld entwickelt.
Wir verstehen B2C- und Verbraucherrecht als strategisches Wirtschaftsrecht: Unser Fokus liegt konsequent auf der Beratung und Vertretung von Unternehmen, um mit dem nötigen Maß an Pragmatismus unternehmerische Handlungsspielräume zu sichern und rechtliche Risiken im Massenkundengeschäft zu minimieren. Erfolgreiche Beratung im B2C-Verbraucherrecht bedeutet daher weit mehr als die Prüfung einzelner Vertragsklauseln. Sie erfordert ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Prozesse unserer Mandanten, der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie der strategischen Prozessführung. Genau an dieser Schnittstelle begleiten wir Unternehmen – von der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle bis zur Vertretung in komplexen Verbands- und Massenverfahren.
KWR denkt B2C- und Verbraucherrecht branchenübergreifend. Wir sind in stark regulierte Sektoren wie Energie, Luftfahrt, Telekom, Banken oder Versicherungen genauso heimisch wie in Spezialbereichen wie dem Heimvertragsrecht. Unser Beratungsansatz verbindet das materielle Konsumentenschutzrecht (KSchG, FAGG, VGG) nahtlos mit den Schnittstellen zum Wettbewerbsrecht (UWG), dem Datenschutz (DSGVO) sowie dem allgemeinen Zivil-, Regulierungs- und Verfahrensrecht. Wir begleiten Sie von der präventiven Produkt- und Vertragsgestaltung bis zur Abwehr komplexer Massenklagen.
Besondere Schwerpunkte setzen wir auch im Bereich digitaler Geschäftsmodelle. Wir beraten Unternehmen bei der Einführung neuer Online-Produkte und Plattformen ebenso wie bei Fragen des E-Commerce, der Gestaltung digitaler Customer Journeys, automatisierter Vertragsprozesse sowie neuer europäischer Regulierung wie dem Digital Services Act, der KI-Regulierung oder sonstigen verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen an digitale Dienstleistungen.