Die Auswirkungen des Klimawandels zwingen zu einem raschen Übergang zu erneuerbaren Energieformen. Diese Transformationsbestrebungen in der Wirtschaft verstärkten sich zuletzt durch die massiven Auswirkungen des Ukrainekrieges auf den globalen Energiemarkt. Bei der Nutzung von erneuerbaren Energien entstehen nicht nur weniger CO2-Emmissionen, sie können auch lokal und unabhängig durch den Einsatz von freien Ressourcen (Wind, Sonne, Wasserkraft, Geothermie, etc.) produziert werden.
Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, Biogas, Wasserstoff (H2): KWR berät Sie in allen Phasen von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien. Unsere Expertise reicht von der Entwicklung und Finanzierung bis zum Bau und Betrieb der jeweiligen erneuerbaren Energieanlage. Wir bieten eine umfassende rechtliche Begleitung des Ankaufs eines Kraftwerks, über die Projektierung einer innovativen PV-Anlage bis hin zur Durchführung des Anlagengenehmigungsverfahrens. Wir übernehmen die Errichtung der Vertragsdokumente, wie bspw. Kauf-, Pacht- und Contracting-Verträge hinsichtlich der Erzeugungsanlage, Energielieferungsverträge oder Dienstbarkeitsverträge für die Leitungswegerecht. Auf Grundlage unserer einschlägigen Branchenkenntnisse unterstützen wir Sie außerdem bei der reibungslosen Abwicklung des Netzzuganges und der Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber. Ein besonderer Beratungsschwerpunkt liegt zudem im Bereich der Förderungen und dem sektorspezifischen Beihilferecht.