Die Bereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung), kurz ESG, nehmen eine größer werdende Bedeutung im Wirtschaftsleben ein. Unternehmen werden nun auch an ihrem ökologisch bewussten und sozial nachhaltigen Handeln gemessen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: zum einen sind neue Vorgaben des Gesetzgebers entstanden. Dabei fußen viele der gesetzlichen Regelungen auf nationaler Ebene auf europarechtliche Vorgaben und Richtlinien. Daran schließen sich gestiegene Anforderungen von Investoren an potenzielle Investments an. Über die Rentabilität und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen entscheiden nicht mehr allein die finanziellen Kennzahlen, sondern zunehmend auch die ESG-Performance. Zum anderen ist auch der gesamtgesellschaftliche Diskurs nicht zu vernachlässigen, der dieses neue Bewusstsein transportiert.

Nachhaltigkeit wirkt sich auf alle Aspekte des Wirtschaftens aus und sie muss von den Unternehmen aktiv gestaltet und gelebt werden. Unternehmen, unabhängig von der Größe, müssen sich daher auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit rasch professionalisieren. ESG-Management bedeutet dabei nicht allein Compliance; Nachhaltigkeitskennzahlen und das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen können die Grundlage dafür bilden, über die langfristige Unternehmensentwicklung zu entscheiden.

Jedes Unternehmen – egal welcher Branche und Rechtsform – ist im Rahmen eines sorgfältigen Risikomanagements schon heute in unterschiedlichen Aspekten und Dimensionen verpflichtet, sich mit Nachhaltigkeit und mit Nachhaltigkeitsrisiken auseinanderzusetzen. Diese Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Rechtsberatung, die sich mit den vielfältigen Anforderungen auseinandersetzen muss.

Wir bieten unsere Mandant:innen eine umfassende Beratung zu sämtlichen Aspekten des Nachhaltigkeitsrechtes an und unterstützen unsere Mandant:innen als Teil ihrer unternehmerischen Risikovermeidungs- und Unternehmensentwicklungsstrategie ein System aufzusetzen, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich sicherstellt.

Da sich Fragen in Bezug auf Nachhaltigkeit im Regelfall nicht nur auf ein Gebiet begrenzen, arbeiten bei uns die Kolleg:innen aus mehreren Rechtsgebieten zusammen, um unseren Mandant:innen eine umfassende Beratung, die alle Eventualitäten berücksichtigt, gewährleisten zu können. Unsere Expert:innen sind bezüglich des kontinuierlich ändernden Rechtsrahmen im Nachhaltigkeitsbereich stets auf dem neuesten Stand. So können wir bestens abschätzen, was unsere Mandant:innen in Zukunft erwartet und sie rechtzeitig über die neuesten Rechtsentwicklungen auf nationaler und europarechtlicher Ebene aufmerksam machen. Wir unterstützen unsere Mandant:innen dabei, die neuen Herausforderungen des Nachhaltigkeitsrechts als Chancen für das Unternehmen zu nutzen.

Die Auswirkungen des Klimawandels zwingen zu einem raschen Übergang zu erneuerbaren Energieformen. Diese Transformationsbestrebungen in der Wirtschaft verstärkten sich zuletzt durch die massiven Auswirkungen des Ukrainekrieges auf den globalen Energiemarkt. Bei der Nutzung von erneuerbaren Energien entstehen nicht nur weniger CO2-Emmissionen, sie können auch lokal und unabhängig durch den Einsatz von freien Ressourcen (Wind, Sonne, Wasserkraft, Geothermie, etc.) produziert werden.

Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, Biogas, Wasserstoff (H2): KWR berät Sie in allen Phasen von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien. Unsere Expertise reicht von der Entwicklung und Finanzierung bis zum Bau und Betrieb der jeweiligen erneuerbaren Energieanlage. Wir bieten eine umfassende rechtliche Begleitung des Ankaufs eines Kraftwerks, über die Projektierung einer innovativen PV-Anlage bis hin zur Durchführung des Anlagengenehmigungsverfahrens. Wir übernehmen die Errichtung der Vertragsdokumente, wie bspw. Kauf-, Pacht- und Contracting-Verträge hinsichtlich der Erzeugungsanlage, Energielieferungsverträge oder Dienstbarkeitsverträge für die Leitungswegerecht. Auf Grundlage unserer einschlägigen Branchenkenntnisse unterstützen wir Sie außerdem bei der reibungslosen Abwicklung des Netzzuganges und der Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber. Ein besonderer Beratungsschwerpunkt liegt zudem im Bereich der Förderungen und dem sektorspezifischen Beihilferecht.

Mit dem Gesetzespaket rund um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurden die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) als neue Teilnehmerinnen im Energiemarkt geschaffen. Energiegemeinschaften ermöglichen eine weitreichende gemeinschaftliche Nutzung von Erzeugungsanlagen zur Selbstversorgung. Teilnehmer:innen können nunmehr durch den kollektiven Betrieb von PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Kleinwasserkraftwerken, udgl. lokal Energie aus erneuerbaren Quellen produzieren und mit diesem „grünen Strom“ etwa Gebäude und Betriebsstätten innerhalb einer Ortschaft direkt und unabhängig versorgen.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Gründung, Wahl der (Rechts-)Form und Möglichkeiten zur Teilnahme an einer Energiegemeinschaft. Wir übernehmen die Errichtung der Vertragsdokumente wie Gründungsdokumente und Beitrittsvereinbarung, Kauf-, Pacht-, Leasing-, Contracting- und sonstige Nutzungsverträge hinsichtlich der Erzeugungsanlage, Stromlieferverträge, etc. Auf Grundlage unserer einschlägigen Branchenkenntnisse beraten wir Sie in sektorspezifischen Fragen zum Verkauf vom Überschussstrom der Energiegemeinschaft und unterstützen Sie bei der reibungslosen Abwicklung des Netzzuganges und der Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber.

Energieeffizienz und grüne Energieerzeugung sind wichtige Aspekte der nachhaltigen Immobilienwirtschaft (Stichwort: ESG). Nicht nur im Bereich des Neubaus wird zunehmend ein Fokus hierauf gelegt. Auch viele Revitalisierungsprojekte von Altbeständen zielen darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu verringern, CO2-Emissionen zu reduzieren und unabhängig von fossilen Brennstoffen zu werden. Angetrieben wird das auch durch Gesetzgebungsakte der EU, die die Wende des Gebäudesektors zur Nachhaltigkeit als wichtige Maßnahme erkannt hat, um die europäischen Dekarbonisierungsziele zu erreichen.

KWR unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und übernimmt die juristische Begleitung in allen Projektphasen. Wir beraten Sie dabei auch umfassend zu Fragen des Miet- und Wohnrechtes, HeizKG und zu den baurechtlichen und energieregulatorischen Rahmenbedingungen.

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