Nachhaltigkeit ist für die Mehrheit der Verbraucher/-innen ein bestimmender Faktor bei ihrer Kaufentscheidung geworden. Es verwundert daher nicht, dass Klimafreundlichkeit für viele Unternehmen aus ihrem Marketingkonzept nicht mehr wegzudenken ist. Häufig wird durch sogenanntes „Greenwashing“ ein Umweltbewusstsein suggeriert, auch wenn ein solches im Unternehmen oder in der Lieferkette gar nicht umgesetzt wird. So waren nach einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 mehr als die Hälfte der Angaben über die Nachhaltigkeit von Produkten vage,irreführend oder unbegründet.
Die Rechtsprechung zu irreführenden Werbeaussagen ist sehr streng; Aussagen mit Umweltbezug (Green Claims) sollten daher wohlüberlegt sein und den wettbewerbsrechtlichen Grundregeln entsprechen.
Welche „Green Claims“ darf ein Unternehmen im Wettbewerb nutzen? Wer darf gegen „Greenwashing“ vorgehen und welche Konsequenzen kann eine unzulässige Werbung mit umweltbezogenen Werbeaussagen haben?
Folgende Punkte heben die Vortragenden besonders hervor:
- Bedeutung von Claims wie „biologisch“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“
- Verwendung von Nachhaltigkeits-Zertifikaten
- Werbebotschaften und Transparenz bei nachhaltiger Werbung
- Ausblick: Green-Claims-Richtlinie und Product Environmental Footprint der Europäischen Kommission
Vortragende: Dr. Beatrice Blümel, LL.M., Mag. Barbara Kuchar
Datum: 15.02.2023
Uhrzeit: 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ort: Online via Zoom