2023 widmet sich KWR verstärkt dem Thema Nachhaltigkeit und startet gleich mit einer 5-teiligen Webinar-Reihe, in der praxisnahe und kompetent wichtige Themenstellungen erörtert werden.
Die Transformation unseres Lebens und damit verbunden auch der Wirtschaft hat bereits begonnen. Die ambitionierten Ziele von
Dekarbonisierung und des nachhaltigen Wirtschaftens berühren viele Rechtsbereiche, vom Wettbewerbsrecht überdas Energierecht, Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht. Die Expert:innen von KWR machen Sie fit für die nachhaltige Zukunft, damit Sie die neuen rechtlichen Herausfordrungen bestens bewältigen:
- MI 15.2.2023, 11:00 Uhr – 12.00 Uhr
Fit für Green Claims – Dos and Don’ts bei nachhaltiger Werbung
Vortragende: Dr. Beatrice Blümel, LL.M., Mag. Barbara Kuchar
Nachhaltigkeit ist für die Mehrheit der Verbraucher/-innen ein bestimmender Faktor bei ihrer Kaufentscheidung geworden. Es verwundert daher nicht, dass Klimafreundlichkeit für viele Unternehmen aus ihrem Marketingkonzept nicht mehr wegzudenken ist. Häufig wird durch sogenanntes „Greenwashing“ ein Umweltbewusstsein suggeriert, auch wenn ein solches im Unternehmen oder in der Lieferkette gar nicht umgesetzt wird. So waren nach einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 mehr als die Hälfte der Angaben über die Nachhaltigkeit von Produkten vage, irreführend oder unbegründet.
Die Rechtsprechung zu irreführenden Werbeaussagen ist sehr streng; Aussagen mit Umweltbezug (Green Claims) sollten daher wohlüberlegt sein und den wettbewerbsrechtlichen Grundregeln entsprechen.
Welche „Green Claims“ darf ein Unternehmen im Wettbewerb nutzen? Wer darf gegen „Greenwashing“ vorgehen und welche Konsequenzen kann eine unzulässige Werbung mit umweltbezogenen Werbeaussagen haben?
Folgende Punkte heben die Vortragenden besonders hervor:
- Bedeutung von Claims wie „biologisch“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“
- Verwendung von Nachhaltigkeits-Zertifikaten
- Werbebotschaften und Transparenz bei nachhaltiger Werbung
- Ausblick: Green-Claims-Richtlinie und Product Environmental Footprint der Europäischen Kommission
- DI 21.3.2023, 11:00 Uhr – 12.00 Uhr
Fit für Photovoltaik – Rahmenbedingungen für Errichtung und Betrieb
Vortragende: Mag. Sarina Illo Ortner, Dr. Hafize Stöhr
Die lokale Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und die Nutzung von Solarenergie ist in aller Munde. In Österreich sollen im Jahr 2022 PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 1.000 bis 1.400 Megawatt errichtet worden sein. Das entspricht ungefähr der Leistung der drei bis fünf größten österreichischen Donaukraftwerke. Ambitionierte Ansätze in den Bau- und Raumordnungsgesetzen der Bundesländer und ein Dickicht an Förderungen vermitteln zunehmend den Eindruck „anything goes“. Aber wie funktioniert nun die Umsetzung eines solchen Energieprojektes in Bezug auf die eigene Liegenschaft? Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage und was gilt es dabei zu beachten?
Im Webinar „Fit für Photovoltaik“ fassen Ihnen unsere Expertinnen die rechtlichen Anforderungen zusammen, wenn Sie zur Eigenversorgung Ihrer Liegenschaft eine Photovoltaikanlage errichten wollen und legen dabei den Fokus auf den elektrizitäts- und baurechtlichen Bereich.
Folgende Punkte heben die Vortragenden besonders hervor:
- Elektrizitätsrechtlicher Überblick
- Rechtsrahmen für das Genehmigungsverfahren verschiedener Immo-PV-Anlagen
- Darstellung verschiedener Fallgruppen: PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses und zur Parkplatzbeschattung auf dem Betriebsgelände
- Bonus: Überblick wichtigster Förderungen
- MI 19.4.2023, 11:00 Uhr – 12.00 Uhr
Fit für den nachhaltigen Wohnbau – die eigene grüne Energieerzeugung aus immobilienrechtlicher Sicht
Vortragende: Mag. Caroline Lessky, Dr. Hafize Stöhr
Energieeffizienz und grüne Energieerzeugung sind wichtige Aspekte der nachhaltigen Immobilienwirtschaft (Stichwort: ESG). Nicht nur im Bereich des Neubaus wird zunehmend ein Fokus darauf gelegt. Auch viele Revitalisierungsprojekte von Altbeständen zielen darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu verringern, CO2-Emissionen zu reduzieren und unabhängig von fossilen Brennstoffen zu werden.
Angetrieben wird das auch durch Gesetzgebungsakte der EU, die die Wende des Gebäudesektors zur Nachhaltigkeit als wichtige Maßnahme erkannt hat, um die europäischen Dekarbonisierungsziele zu erreichen. So hat sich das EU-Parlament erst Mitte März 2023 auf eine Verschärfung der Gebäudeeffizienzrichtlinie verständigt: Neubauten sollen dem Richtlinienvorschlag zufolge bereits ab 2028 emissionsfrei sein, bestehende Wohngebäude bis 2033 mindestens Gesamtenergieeffizienzklasse D erreichen.
Nicht nur diese anstehenden Änderungen der EU-Richtlinie zur Erhöhung der Energieeffizienz werden die Immobilienbranche maßgeblich beeinflussen. Auch zielen ambitionierte Gesetzesnovellen in Österreich darauf ab, im Wohnbau den Ausbau von Solaranlagen zu fördern und die notwendige Infrastruktur für die E-Mobilität zu schaffen.
Folgende Themen werden unter anderem behandelt:
- Wohn- und mietrechtlicher Rechtsrahmen für die Umsetzung verschiedener Immobilienprojekte mit erneuerbarer Energie
- Überblick: Photovoltaikanlage als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
- Interessant für Entwickler und Eigentümer: Das Mehrparteienhaus im Wohnungseigentum mit einer PV-Anlage und E-Ladestationen
- Interessant für Vermieter: Die nachträgliche Implementierung erneuerbare Heiz- und Kühlsysteme in Mietwohnungen
- Sonderfragen zum Abverkauf nach BTVG, Möglichkeiten und Grenzen von Contracting-Verträgen
- MI 31.5.2023, 11:00 Uhr – 12.00 Uhr (Anmeldung offen)
Fit für Energiegemeinschaften – Vor- und Nachteile, Gestaltung, Umsetzung
Vortragende: Nicolas O. Zenz, LL.M., BSc, Dr. Hafize Stöhr
Mit dem Gesetzespaket rund um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurden die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) als neue Teilnehmerinnen im Energiemarkt geschaffen. Die Branche spricht von einem Meilenstein für die österreichische Energiewirtschaft.
Energiegemeinschaften ermöglichen eine weitreichende gemeinschaftliche Nutzung von Erzeugungsanlagen zur Selbstversorgung. Teilnehmer:innen können nunmehr durch den kollektiven Betrieb von PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Kleinwasserkraftwerken, usw, lokal Energie aus erneuerbaren Quellen produzieren und mit diesem „grünen Strom“ etwa Gebäude und Betriebsstätten innerhalb einer Ortschaft direkt und unabhängig versorgt. Die Gründung von Energiegemeinschaften soll in Österreich den Boden für den Ausbau der dezentralen Energieversorgungssysteme bereiten und als Garanten für die Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die neuen Energiegemeinschaften haben bereits Anklang in der Praxis gefunden. In der Liste der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften sind schon über 120 EEG und BEG eingetragen.
Wie genau sind diese neuen Energiegemeinschaften aber definiert, welche Vorteile bieten sie und was ist bei deren Gründung und Organisation zu beachten? Im Webinar „Fit für Energiegemeinschaften“ geben Ihnen unsere Expert:innen hier nähere Einblicke.
Folgende Punkte heben die Vortragenden besonders hervor:
• Die verschiedenen Modelle der Energiegemeinschaften
• Die passende Wahl der Rechtsform für eine Energiegemeinschaft
• Der regulatorische Rechtsrahmen und Überblick der wichtigsten Förderungen
• Darstellung verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen: Von der Grätzel-Energiegemeinschaft bis zur kollektiven Stromproduktion innerhalb einer Gewerbeparkanlage
- MI 21.6.2023, 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Fit für die nachhaltige Beschaffung – Vergaberecht auf dem Prüfstand
Vortragende: Mats Schröder, LL.M., Univ.-Ass.in Alice Lea Nikolay
Im Webinar „Fit für die nachhaltige Beschaffung“ trägt KWR-Rechtsanwalt Mats Schröder gemeinsam mit Univ.-Ass.in Alice Lea Nikolay zur nachhaltigen Gestaltung von Beschaffungsvorhaben vor. Alice Lea Nikolay ist Universitätsassistentin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ihre Tätigkeits- und Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im Vergaberecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Beschaffung“ werden aktuell mehr und mehr in einem Atemzug genannt. Dies ist natürlich kein Zufall. Gerade der öffentlichen Hand kommt bei der Beschaffung von Leistungen eine nicht zu unterschätzende Vorreiterrolle zu, der sie bei der Planung und Abwicklung von Vergabeverfahren gerecht werden muss.
Unter einer nachhaltigen Beschaffung sind dabei nicht bloß umwelt- und klimagerechte („grüne“) Aspekte, sondern auch soziale und innovative Beschaffungsmerkmale zu verstehen. Der Fokus des gegenständlichen Seminars wird jedoch insbesondere auf der „grünen Beschaffung“ – im Sinne der Nachhaltigkeit – liegen. Beleuchtet werden dabei nationale wie auch unionsrechtliche Rahmenbedingungen sowie bestehende (Aktions-)Pläne und Leitfäden. Zudem soll kritisch hinterfragt werden, ob die aktuelle Rechtslage geeignet ist, die öffentliche Hand tatsächlich zu einer verbindlichen nachhaltigen Beschaffung zu animieren. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, inwiefern der (bieterseitige) Rechtsschutz ins Spiel kommen kann, wenn die Ausschreibung Nachhaltigkeitskriterien vorsieht und wie der Auftraggeber Nachhaltigkeitskriterien in der Abwicklung durchsetzen kann.
Im Webinar „Fit für die nachhaltige Beschaffung“ geben Ihnen unsere Expert:innen genau hierzu nähere Einblicke.
Folgende Punkte stellen einen Schwerpunkt dieses Vortrags dar:
- Status Quo – Welche Rahmenbedingungen gibt es aktuell im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Beschaffung?
- Praktische Umsetzung – Wie können Nachhaltigkeitskriterien in einer Ausschreibung berücksichtigt werden?
- Rechtsschutz und Durchsetzung – Worauf ist zu achten, um Anfechtungen zu vermeiden und Nachhaltigkeitskriterien wirksam durchzusetzen?
- Fazit und Ausblick – Was erwartet uns in Zukunft?
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Gudrun Schabetsberger unter gudrun.schabetsberger@kwr.at zur Verfügung.