„Greenwashing“ ist weiterhin ein brandaktuelles Thema. Vorsicht ist bei Marketingkonzepten und Werbung mit Nachhaltigkeit geboten, da diese für die Mehrheit der Verbraucher:innen weiterhin ein bestimmender Faktor ihrer Kaufentscheidung ist. Bereits letztes Jahr referierten unsere Expertinnen Barbara Kuchar und Beatrice Blümel ausführlich über das Phänomen, bei dem Unternehmen ein Umweltbewusstsein suggerieren, welches die Unternehmen selbst oder die Lieferketten in manchen Fällen gar nicht oder nicht vollständig umsetzen. Welche gesetzlichen Grenzen bei der Werbung mit Nachhaltigkeit müssen beachtet werden, um sich dem Vorwurf des „Greenwashing“ nicht auszusetzen?
Die Rechtsprechung zu irreführenden Werbeaussagen im Nachhaltigkeitsbereich ist sehr streng und hat im vergangenen Jahr weitere wichtige Fragen zum Umfang der Zulässigkeit mit „grüner Werbung“ behandelt. Aussagen mit Umweltbezug (Green Claims) sollten wohlüberlegt sein und müssen den wettbewerbsrechtlichen Grundregeln entsprechen, da ansonsten Mitbewerber und bestimmte Verbände auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung klagen können.
Dazu kommen zwei neue Richtlinien(-Vorschläge) auf EU-Ebene, die zusätzliche und zum Teil auch neue Regeln für die Verwendung von Green Claims aufstellen. Bekannte Fragen sind daher vor dem Hintergrund dieser neuen Regelungswerke zu beantworten: Welche „Green Claims“ darf ein Unternehmen im Wettbewerb nutzen? Wer darf gegen „Greenwashing“ vorgehen und welche Konsequenzen kann eine unzulässige Werbung mit umweltbezogenen Werbeaussagen haben?
Folgende Themenschwerpunkte werden behandelt:
- Welche aktuellen Entscheidungen gab es im vergangenen Jahr in der Rechtsprechung?
- Kann ich „klimaneutral“ nach Venedig fliegen? Wie „klimaneutral“ gebraut ist mein Bier?
- Was regeln die zwei neuen EU-Richtlinien zu Green Claims und Grüner Werbung der EU?
- Was müssen Unternehmen in Bezug auf „grüne Werbung“ bis heute und in Zukunft beachten?
Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos.
Vortagende: KWR-Partnerin Mag. Barbara Kuchar und KWR-Rechtsanwältin Dr. Beatrice Blümel, LL.M.
Datum: 21. Februar 2024
Uhrzeit: 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Systemvoraussetzungen und Informationen: Das Webinar wird über Zoom abgehalten. Der Einwahllink wird am Tag vor dem Webinar an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse gesendet.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Katharina Spiller unter katharina.spiller@kwr.at zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!