Mit 01.10.2022 wird das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) novelliert. Die Gesetzesänderung soll die Anwerbung und den Arbeitsmarktzugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten erleichtern. Dazu soll das Zulassungsverfahren bei den Aufenthaltsbehörden und beim AMS gestrafft werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Austrian Business Agency Österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgmbH (ABA) Antragsteller unterstützt, indem Informationen zur Verfügung gestellt werden und die Digitalisierung vorangetrieben wird.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen.
- Die Höchstdauer von 4 Wochen für die bewilligungsfreie Beschäftigung im Rahmen einer künstlerischen Gesamtproduktion war in der Praxis zu kurz. Durch die Verdoppelung der bewilligungsfreien Beschäftigungsdauer im Rahmen von Musical-, Opern- oder Gastorchesterproduktionen wird die Anwesenheit von künstlerischem Personal in Österreich für einen Zeitraum nunmehr 8 Wochen sichergestellt.
- Für besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die zusätzlich zum Stammpersonal vorübergehend beschäftigt werden und für die Durchführung von zeitlich befristeten Projekten (insbesondere im IT-Bereich) eingestellt werden, besteht nun die Möglichkeit, die erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen für maximal 6 Monate zu erteilen.
- Für die Zulassung von "sonstigem Schlüsselpersonal" und "Hochschulabsolventen" ändert sich die Verteilung der Punkte, die für die Genehmigung des Genehmigungsantrags entscheidend sind. Derzeit erhalten Bewerber 1 Punkt pro Jahr an Berufserfahrung. Nach der Neuerung werden die Punkte pro halbem Jahr an Berufserfahrung vergeben. Außerdem werden englische Sprachkenntnisse den deutschen Sprachkenntnissen gleichgestellt, sofern die überwiegende Unternehmenssprache Englisch ist.
- Ein Inhaber einer Blauen Karte EU kann nach einer Wartezeit von 30 Tagen ab Antragstellung vorläufig eine hochqualifizierte Beschäftigung bei dem neuen Arbeitgeber aufnehmen. Dies kann er unabhängig davon tun, ob über den Antrag bereits entschieden wurde.
- Künftig sind Arbeitgeber berechtigt, Anträge auf Rot-Weiß-Rot-Karten für Familienangehörige eines Ausländers zu stellen, wenn die Anträge gleichzeitig eingereicht werden. Um die Verfahren zu straffen, sieht das Regierungsprogramm außerdem vor, dass die notwendige Ersatzarbeitnehmerprüfung beschleunigt und möglichst innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden soll. Auf diese Weise wird das Arbeitsmarktservice angehalten, die in Österreich obligatorische Arbeitsmarktprüfung unverzüglich durchzuführen.
Ihr KWR-Arbeitsrechtsteam unterstützt Sie bei Fragen rund um den Einsatz ausländischen Personals.