KWR-Partnerin Anna Mertinz gibt in einem neuen Fachartikel auf der Plattform HR Web einen Überblick, an welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat in Österreich gebunden ist.
Kernaufgabe des Betriebsrats ist die Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der von ihm vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb. Um dieser Aufgabe nachzukommen, sieht das Arbeitsverfassungsgesetz eine Vielzahl an Rechten und Pflichten des Betriebsrates vor. Dazu gehört auch ein weites, aber keineswegs unbeschränktes Einsichtsrecht des Betriebsrates. Alle Angaben beziehen sich auf Betriebsrat Österreich.
In diesem Artikel soll dargelegt werden, warum vor jeder Anfrage des Betriebsrates auf Einsicht in oder Übermittlung von Arbeitnehmerdaten geprüft werden muss, ob dieser Anfrage auch nachgekommen werden darf/muss.
Den kompletten Artikel finden Sie hier.