Bildungskarenz: Wichtige Änderungen ab April 2025

Am 07.03.2025 wurde von den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS die Abschaffung des Weiterbildungsgeldes für die Bildungskarenz sowie des Bildungsteilzeitgeldes für die Bildungsteilzeit beschlossen. Die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit in der derzeitigen Form laufen somit noch bis Ende März 2025. Anfang 2026 soll eine Nachfolgeregelung beschlossen werden, die aber noch ausverhandelt wird.

Die Abschaffung ist Teil der Sparmaßnahmen der neuen Bundesregierung. Um ein EU-Defizitverfahren abzuwenden, wurde bereits im Jänner versprochen, Einsparungen unter anderem durch Abschaffung des Weiterbildungsgeldes zu erreichen. Im Jahr 2023 kostete die Bildungskarenz rund 337 Millionen Euro, hinzu kamen 175 Millionen an Sozialversicherungsbeiträgen. Die staatlichen Ausgaben für die Bildungskarenz betrugen somit 512 Millionen Euro. Kritisiert wurde vor allem der mangelnde Bezug zum Beruf, da die Voraussetzungen für die Gewährung des Weiterbildungsgeldes niedrig angesetzt gewesen seien.

Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld werden mit 31. März 2025 auslaufen. Für bis Ende März angetretene Karenzen gibt es eine Übergangsregelung: Hat das AMS bereits eine Zusage erteilt, können diese Bildungskarenzen auch fertig gemacht werden. Weiters gibt es eine Härtefallregelung für ArbeitnehmerInnen, die nachweisen, dass sie sich mit ihrem Arbeitgeber bis Ende Februar auf eine Karenz verständigt haben. Diese Karenzen können noch bis Ende Mai unter Zahlung des Weiterbildungsgeldes angetreten werden.

Das Aus für Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld bedeutet nicht gleichzeitig das Aus für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Beides kann weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Was jedoch ab April wegfällt, ist die staatliche Unterstützung.

Das KWR-Arbeitsrechtsteam unterstützt Sie gerne in allen Belangen zur Bildungskarenz.

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