Um Ihre MitarbeiterInnen durch die Reduktion des Ansteckungsrisikos zu schützen und die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens zu wahren, auch in Hinblick auf die bereits ergangenen Erlässe und Verordnungen, erlauben wir uns, Sie auf die nachfolgenden, gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen hinzuweisen. Einen tagesaktuellen Überblick über die bereits ergangenen Erlässe und Verordnungen der zuständigen Behörden erhalten Sie unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html. Nachstehende Maßnahmen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, unterliegen besonderen rechtlichen Voraussetzungen und sollten nur dann umgesetzt werden, wenn diese aus betrieblichen Überlegungen auch sinnvoll sind!
Maßnahmen zur Verminderung des Ansteckungsrisikos
- Ermöglichung der Erbringung der Arbeitstätigkeit im Home-Office, einschließlich Rufbereitschaft
- Abhalten von Meetings mittels Online-Kommunikationstools wie zB Skype
- Weiterbildungen mittels e-Learning
- Schaffung einer personellen „Reserve“ durch wechselnde, mehrtägige Abwesenheit vom Arbeitsplatz, zB durch Ausdünnung der Schichtpläne
- Ausweitung des Gleitzeitrahmens
- Ausdehnung der Kantinenzeiten
- Schaffung provisorischer Arbeitsplätze, um Abstand von einem Meter zu gewährleisten
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
- Vereinbarung über Abbau von Zeitguthaben und Urlaubstagen
- Vereinbarung über Vorgriffe auf künftige Zeitguthaben und Urlaubstage
- Schulungsmaßnahmen (Freistellung) mittels eLearning
- Reduktion der Arbeitszeit (freiwillig)
- Einführung von Kurzarbeit (erfordert Einigung der Sozialpartner)
- Betriebsbedingte Kündigungen als letzte Maßnahme
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Maßnahmen dem aktuellen Stand der Rechtslage entsprechen und unter Umständen weitere Schritte wie beispielsweise das Hinzuziehen des Betriebsrates und des Arbeitmarktservices erfordern.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.