Im Sommer haben die Regierungsparteien einen Antrag über Neuerungen vorgelegt, mit dem die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erfolgen soll. Unter anderem soll es zu einer gerechteren Aufteilung in der Partnerschaft bei der Kinderbetreuung kommen.
Grundsätzlich steht Arbeitnehmern in Österreich ein gesetzlicher Karenzanspruch bis zum zweiten Geburtstag des Kindes zu. Durch die Novellierung soll der Anspruch jedoch nur mehr dann im vollen Ausmaß von 24 Monaten bestehen, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate Karenz leistet. Geht nur ein Elternteil in Karenz, sieht die Änderung des Mutterschutzgesetzes (MSchG) und Väterkarenzgesetz (VKG) eine Kürzung der Karenz auf 22 Monate vor. Ausgenommen von der Neuerung sind Alleinerziehende.
Das Arbeitsrechtsteam von KWR unterstützt Sie gerne bei allfälligen Fragen rund um das Thema Karenz.