Die Begutachtungsfrist für den Entwurf einer neuen Hitzeschutzverordnung ist am 20.08.2025 ausgelaufen. Ob und in welchem Ausmaß der Entwurf noch geändert wird, ist derzeit offen. Laut aktuellem Verordnungsentwurf soll die neue Regelung mit 01.01.2026 in Kraft treten. Ziel der geplanten Hitzeschutzverordnung ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien tätig sind, besser vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung zu schützen. Der Verordnungsentwurf verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu umfassenden Schutzmaßnahmen, sobald eine Hitzewarnung ab Stufe 2 durch die Geosphere Austria erfolgt.
Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Im Zentrum des Verordnungsentwurfs steht die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung: Dabei sollen unter anderem Hitze, UV-Strahlung, Arbeitsintensität sowie die Dauer der Belastung bewertet werden. Basierend auf dieser Beurteilung sind geeignete Schutzmaßnahmen vorgesehen, darunter etwa:
Verlagerung der Arbeitszeiten
technische Maßnahmen wie Beschattung oder Kühlung
organisatorische Maßnahmen wie Tätigkeitswechsel oder Akklimatisierung
persönliche Maßnahmen wie UV-Schutzkleidung, Sonnencreme oder ausreichende Flüssigkeitszufuhr
Die Maßnahmen sollen laut dem Verordnungsentwurf dokumentiert und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für das Arbeitsinspektorat zugänglich gemacht werden.
Besondere Anforderungen bei Maschinen und Containern
Für bestimmte Arbeitsumgebungen sieht der Entwurf zusätzliche Anforderungen vor: Krankabinen müssen künftig über eine Kühlmöglichkeit verfügen, und für selbstfahrende Maschinen mit Kabinen soll eine Klimatisierung verpflichtend werden. Aufenthaltsräume in Containern oder ähnlichen Einrichtungen müssen so ausgestattet sein, dass eine übermäßige Erwärmung verhindert wird. Übergangsfristen bis Juni 2027 sind vorgesehen.
Unterweisung und Sanktionen
Der Verordnungsentwurf verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihre Beschäftigten regelmäßig über Risiken durch Hitze und UV-Strahlung sowie über Schutzmaßnahmen informieren. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen – je nach Bestimmung – unterschiedliche Verwaltungsstrafen gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Fazit
Die Begutachtungsfrist für den Entwurf einer neuen Hitzeschutzverordnung ist am 20.08.2025 ausgelaufen. Es bleibt abzuwarten, ob und zu welchen inhaltlichen Anpassungen es kommt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen.
Bei Fragen zur geplanten Verordnung oder zur Umsetzung in Ihrem Betrieb steht Ihnen das KWR-Arbeitsrechtsteam gerne zur Verfügung.