KWR berät im Abfindungs-Überprüfungsverfahren nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VKW

Mit Beschluss vom 29.06.2017 entschied die Hauptversammlung der
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft (2019 verschmolzen auf
Vorarlberger…

Mit Beschluss vom 29.06.2017 entschied die Hauptversammlung der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft (2019 verschmolzen auf Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft) den Ausschluss sämtlicher Minderheitsaktionäre. Dieser Entscheidung lag eine neue strategische Ausrichtung des Unternehmens zu Grunde.

Die Höhe der in der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung war Gegenstand des anschließenden gerichtlichen Überprüfungsverfahrens, an dem sich auch die Stadtwerke Feldkirch (Stadt Feldkirch) sowie die Gemeinden Bregenz, Dornbirn und Kennelbach beteiligten. Die Stadtwerke Feldkirch (Stadt Feldkirch) und die Gemeinden stellten die größten Minderheitsaktionäre der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft dar und wurden von einem KWR-Team hierbei begleitet.

Das Gerichtsverfahren konnte nun mit einer deutlichen Steigerung der Barabfindung gegenüber dem Hauptversammlungsbeschluss erfolgreich zugunsten der Minderheitsaktionäre abgeschlossen werden.

Das KWR-Team bestand aus Anwalt Raphael Valenta und Partner Gerold Wietrzyk. KWR kam in dieser Angelegenheit ins Mandant, da die Stadtgemeinde Feldkirch bereits in der Vergangenheit durch KWR, insbesondere in baurechtlichen Belangen (durch die Partner Georg Karasek und Jan Philipp Schifko), beraten wurde.

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