Was bringt der neue Handels-Kollektivvertrag 2026?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mit dem 1. Jänner 2026 treten im österreichischen Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (nachstehend „Handels-Kollektivvertrag“) einige bedeutende Änderungen in Kraft. Nach drei intensiven Verhandlungsrunden haben sich die Sozialpartner auf ein Paket geeinigt, das insbesondere Gehaltsanpassungen, Änderung bei der Arbeitszeit und neue Anreize für Lehrlinge vorsieht. Hier fassen wir die wichtigsten Eckpunkte zusammen:

Erhöhung der Mindestgehälter

Die Mindestgehälter im Handel werden ab 1. Jänner 2026 um 2,55 % erhöht, wobei die betragsmäßige Überzahlung aufrecht bleibt. Es wird auf den nächsten vollen Euro gerundet. Einmalzahlungen sind nicht vorgesehen.

Lehrlinge: Mehr Anerkennung durch höheren Bonus

Auch im Bereich der Lehrlingsausbildung bringt der neue Kollektivvertrag Neuerungen. Der Lehrabschlussbonus wird deutlich angehoben und beträgt künftig 250 Euro bei ausgezeichnetem Erfolg sowie 200 Euro bei gutem Erfolg. Damit soll die Leistung der Auszubildenden stärker anerkannt und der Handel als Ausbildungsbranche weiter attraktiv gehalten werden.

Flexiblere Arbeitszeitregelungen

Ein zentraler Teil des KV-Abschlusses betrifft die Arbeitszeit. Die bisherige Regelung, dass auf einen gearbeiteten Samstag ein arbeitsfreier Samstag folgen muss, kann mit Zustimmung des Betriebsrats aufgehoben werden. Allerdings bleiben die vollen kollektivvertraglichen Zuschläge für Samstag erhalten.

Außerdem wird der Wunsch vieler Teilzeitkräfte adressiert: Bei regelmäßiger Mehrarbeit soll eine Erhöhung der Arbeitszeit möglich sein. 

Fazit

Derzeit liegen nur die grundlegenden Eckpunkte der mit 1. Jänner 2026 in Kraft tretenden Änderungen des Handels-Kollektivvertrags vor. Wie die Änderungen des Handles-Kollektivvertrages konkrete ausgestaltet sein werden, bleibt bis zur Veröffentlichung des Handels-Kollektivvertrages 2026 abzuwarten.

Bei Fragen zu den Änderungen des Handels-Kollektivvertrages oder zur Umsetzung in Ihrem Betrieb steht Ihnen das KWR-Arbeitsrechtsteam gerne zur Verfügung.

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