In-Box-Advertising ist Direktwerbung

Werbung, die in kostenlosen E-Mail-Postfächern als Nachricht zwischen privaten E-Mails eingeblendet wird, stellt Direktwerbung iSd e-privacy-Richtline…

EuGH-Urteil in der Rechtssache C-102/20

Werbung, die in kostenlosen E-Mail-Postfächern als Nachricht zwischen privaten E-Mails eingeblendet wird, stellt Direktwerbung iSd e-privacy-Richtline (EU-Richtlinie 2002/58) dar. Dies hat der EuGH kürzlich entschieden. 

Nachrichten wurden eingeblendet, sobald die Nutzer des E-Mail-Dienstes ihre In-Box öffneten, wobei sowohl die betroffenen Nutzer als auch die eingeblendeten Nachrichten zufällig ausgewählt wurden (sog. „Inbox advertising“). Sie unterschieden sich optisch von der Liste der anderen E-Mails des Kontonutzers nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt war, dass kein Absender angegeben war und dass der Text grau unterlegt war.

Nach Ansicht des EuGH begründen diese Nachrichten eine Verwechslungsgefahr, die dazu führen kann, dass ein Nutzer, der auf die der Werbenachricht entsprechende Zeile klickt, gegen seinen Willen auf eine die betreffende Werbung enthaltende Internetseite weitergeleitet wird.

Der EuGH wies darauf hin, dass der Schutz der Privatsphäre durch unerbetene Nachrichten für Zwecke der Direktwerbung, insbesondere durch automatische Anrufsysteme, Faxgeräte und elektronische Post, einschließlich SMS, zu schützen ist. Dieses Ziel muss unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie gewährleistet sein.

Bei Direktwerbung ist die Einwilligung des Empfängers im Vorfeld einzuholen, wobei dieser über die genauen Modalitäten der Verbreitung einer solchen Werbung informiert werden muss.

Erst vor Kurzem berichteten wir über Direktwerbung in Social Media sowie den Entwurf der e-Privacy-VO, die ua. Direktwerbung im elektronischen Wege regeln und die genannte Richtlinie ersetzen soll.

Direktwerbung ist also ein vielseitiges Thema, bei dem besondere Sorgfalt und Vorsicht geboten ist.

Praxistipp: Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob eine geplante Marketingaktivität Direktwerbung darstellt und die Einwilligung des Empfängers erforderlich ist.

 

Unser KWR-Datenschutzteam steht Ihnen wie zur Seite!

 

Links:

Pressemitteilung zur Entscheidung

Blogbeitrag e-Privacy-VO

Blogbeitrag Direktwerbung in Social Media

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