Als follow up zu unserem Beitrag dürfen wir informieren, dass die Neuerungen rund um die Inanspruchnahme von Elternkarenz nun im Nationalrat beschlossen wurden.
Der volle Karenzanspruch bis zum 2. Lebensjahr des Kindes soll ArbeitnehmerInnen nur mehr dann zustehen, wenn jeder Elternteil mindestens 2 Monate Karenz in Anspruch nimmt. Leistet jedoch nur ein Elternteil Karenz, sieht die Gesetzesänderung nur mehr einen Karenzanspruch bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes vor. Der Anspruch auf Elternkarenz soll sich somit um 2 Monate reduzieren. Der Entwurf sieht vor, dass dies für Geburten ab 1.8.2023 gelten soll.
Ihr KWR Arbeitsrechtsteam berät Sie gerne bei allfälligen Fragen rund um das Thema Karenz.