Als follow up zu unseren Beiträgen "Geplante Änderungen bei der Elternkarenz - Aufteilung der Kinderbetreuung in der Partnerschaft" und "Neuerung bei der Elternkarenz in Nationalrat beschlossen" dürfen wir informieren, dass es für Geburten ab dem 01. November 2023 Neuerungen rund um das Thema Elternkarenz gibt.
Für Geburten ab 1. November 2023 steht ArbeitnehmerInnen der volle Karenzanspruch bis zum 2. Lebensjahr des Kindes nur mehr dann zu, wenn jeder Elternteil mindestens 2 Monate Karenz in Anspruch nimmt. Leistet nur ein Elternteil Karenz, besteht ein Karenzanspruch bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes. Der Anspruch auf Elternkarenz reduziert sich somit um 2 Monate. Alleinerziehende sind von der Änderung ausgenommen.
IhrKWR-Arbeitsrechtsteam berät Sie gerne.